VerfassungsKlänge

   Das Grundgesetz vertont 

   Im Andenken an Robert Blum 

   Uraufgeführt am 23. Mai 2019  in Frankfurt/M

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am 23. Mai 1949 verkündet Konrad Adenauer feierlich das Grundgesetz und somit das Fundament für einen neuen, besseren Staat. Es ist allerdings nicht die erste Verfassung, die die Deutschen beschlossen haben und die darin enthaltenen bürgerlichen Freiheiten sind keine neue Erfindung. Bereits einhundert Jahre zuvor legten Revolutionäre und Freiheitsdenker den Grundbaustein für unser Grundgesetz.

 

Unter dem Jubel der Frankfurter Bevölkerung ziehen am 28. Mai 1848 die Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung in die Paulskirche ein. Lange Jahre der Aufstände und Proteste gehen dem voraus, Jahre, in denen Bürgerinnen und Bürger gegen Missstände und für ein einheitliches Deutschland kämpfen. Erst als das neu erwachte Nationalgefühl nicht mehr zu leugnen ist und der Adel dem Druck nachgeben muss, wird dem ersten frei gewählten Parlament die Nationalversammlung gestattet. Es entsteht eine Verfassung, deren Rechte und Werte in unserem heutigen Grundgesetz verankert sind.

 

Ich greife in der Komposition „VerfassungsKlänge“den Zeitgeist dieser historischen Ereignisse auf und schaffe eine musikalische Atmosphäre, in der Altes auf Neues trifft.

Das Konzert verbindet Paragrafen aus den Persönlichkeitsrechten des Grundgesetzes mit demokratischen Liedern der Revolution von 1848/49 und erzählt die Geschichte von Revolutionären, die mit ihrem Leben für Freiheit, Schutz und Demokratie einstanden.

 In meinem Werk „VerfassungsKlänge“ schaffe ich einen Bogen von den Taten der Revolutionäre im 19. Jahrhundert, über den Neubeginn der Nation 1949 bis hin zur heutigen Zeit.

 

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Verfassungsklänge Bild

 

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